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   BVerwG, 08.07.1987 - 1 D 141.86   

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https://dejure.org/1987,1716
BVerwG, 08.07.1987 - 1 D 141.86 (https://dejure.org/1987,1716)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1987 - 1 D 141.86 (https://dejure.org/1987,1716)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1987 - 1 D 141.86 (https://dejure.org/1987,1716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrechtliche Bewertung sexuellen Missbrauchs von Kindern und homosexueller Handlungen mit Jugendlichen durch einen Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 54 S. 3, § 55 S. 2, § 77 Abs. 1 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 303
  • NVwZ 1988, 444 (Ls.)
  • DVBl 1987, 1167
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 3 A 11426/11

    Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt

    Eine solche Herabminderung des Kindes oder Jugendlichen zu einem bloßen Objekt der Sexualität verletzt deren Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht in elementarster Weise (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1987 - 1 D 141/86 -, BVerwGE 83, 303 [304 f.] ; BayVGH, Urteil vom 15. Dezember 2010 - 16a D 08.1287 -, juris Rn. 85 ).
  • BVerwG, 28.06.2010 - 2 B 84.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung eines Dienstvergehens des

    c) Die Beschwerde rügt weiter, das Berufungsgericht verletze die Unschuldsvermutung aus Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 6 EMRK, § 108 VwGO, indem es die vorliegenden Milderungsgründe relativiert habe und der Rechtsprechung des Disziplinarsenats in den Urteilen vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 104.78 - und vom 8. Juli 1987 - BVerwG 1 D 141.86 - widerspreche.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06

    Disziplinarmaß bei sexuellem Missbrauch von Kindern durch einen Polizeibeamten

    Stets ist aber unabhängig von der generellen Eignung derartiger Delikte, Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Täters zu beeinträchtigen, auf die konkreten Umstände des Einzelfalles abgestellt worden, die für die Disziplinarmaßnahme allein entscheidend sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.07.1987, BVerwGE 83, 303, Urt. v. 24.02.1999 - BVerwG 1 D 72.97 -).

    Hinzu kommt, worauf auch das Verwaltungsgericht abgehoben hat, dass der - bislang untadelige (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.07.1981, a.a.O., S. 233) und auch gut beurteilte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.07.1981, a.a.O., S. 234) - Beamte, sich mit gewissem Erfolg einer Therapie unterzogen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.07.1987, a.a.O.; Urt. v. 24.08.1993 - BVerwG 1 D 40.92 -) und ihm sein Versagen nicht zuletzt auch aufgrund im Privatleben eingetretener Konsequenzen vor Augen geführt wurde; auch war der Beamte seinerzeit geständig (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1993, a.a.O.).

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